Tag der Verfassung vom 3. Mai

Dieses Jahr jährt sich zum 225. Mal die Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai – des in Europa ersten und nach dem amerikanischen weltweit zweiten modernen Grundgesetzes.
 

Die Verfassung wurde am 3. Mai 1791 verabschiedet. Als ihre Autoren gelten König Stanisław II. August Poniatowski, der litauische Großmarschall Ignacy Potocki sowie der Geistliche und Philosoph P. Hugo Kołłątaj.

 

Die verabschiedete Verfassung schöpfte ihre Inspiration aus der europäischen Aufklärung und der amerikanischen Verfassung aus dem Jahr 1787. Die Väter des polnischen Grundgesetzes erklärten, dass die Regierung dem Wohl der gesamten Nation dienen müsse. Das Dokument bestand aus 11 Artikeln. Der erste bezeichnete die römisch-katholische Religion als die herrschende, wobei er gleichzeitig Bekennern anderer Religionen die Freiheit der religiösen Gebräuche und Bekenntnisse zusicherte. Artikel 5 der Verfassung wiederum teilte die Macht in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Der aus zwei Häusern bestehende Sejm beschloss die Gesetze, die vollziehende Gewalt blieb in den Händen des Königs und der „Hüter der Gesetze“ (d.h. seines Kabinetts), die Jurisdiktion dagegen lag in der Hand unabhängiger Gerichte.

 

Die Verfassung des 3. Mai hob das Liberum veto auf, das es ermöglicht hatte, mit der Gegenstimme nur eines Abgeordneten die Verabschiedung eines Gesetzes zu verhindern; von nun an sollten alle Entscheidungen mit Stimmenmehrheit gefällt werden. Der König hatte keine legislative Sanktion. Entscheidungen des Königs mussten, um geltendes Recht zu werden, von den zuständigen Ministern unterzeichnet werden, die ihrerseits dem Sejm verantwortlich waren.

Es entstand eine neue Form des Parlaments, ein Sejm in Bereitschaft, in den die Abgeordneten für zwei Jahre gewählt wurden und jederzeit zu Sitzungen einberufen werden konnten. Alle 25 Jahre sollte ein Verfassungsgebender Sejm zusammentreten, um die Verfassung zu evaluieren und Änderungen vorzunehmen. Es wurde eine Nationalarmee gebildet, und die Verfassung stellte die Bauern unter den Schutz der Regierung. Das zuvor im April 1791 erlassene Stadtrechtsprivileg, das als integraler Bestandteil der Verfassung galt, verlieh Stadtbürgern das Recht, Landgüter  zu besitzen, Offiziersstellen und Stellen in der staatlichen Verwaltung zu besetzen sowie nobilitiert zu werden.

 

Die Verfassung vom 3. Mai spiegelte den polnischen Geist wider, der es der Nation ermöglichte, 123 Jahre der Teilungen und später die langen Jahre der kommunistischen Unterdrückung zu überstehen. Der 3. Mai war bis 1939 Staatsfeiertag. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges und in der Zeit der Volksrepublik Polen war es verboten, den Verfassungstag zu begehen, allerdings wurde dieser Jahrestag regelmäßig zum Anlass für antikommunistische Massenkundgebungen genommen. Heute wird die Verfassung vom 3. Mai von den Polen als eines der epochalsten historischen Ereignisse ihrer Geschichte angesehen.

 

Büro des Pressesprechers

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten


Quelle