Nationalfeierlichkeiten in der Botschaft der Republik Polen in Berlin zum Jahrestag der Verfassung vom 3. Mai

Am 4. Mai 2018 veranstalteten der Botschafter der Republik Polen in Deutschland, Professor Andrzej Przyłębski, und seine Ehefrau Julia Przyłębska, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs der Republik Polen, in der polnischen Botschaft in der Lassenstr. 19-21 einen Empfang anlässlich des Nationalfeiertages der Verfassung vom 3. Mai 1791.


Unter den anwesenden Gästen (ca. 200 Personen) fanden sich Bundestagabgeordnete Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, Vertreter des diplomatischen Korps und der Bundesministerien, Mitarbeiter kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie deutsche Auslandspolinnen und -polen.

 

Die Feier eröffnete Botschafter Przyłębski mit einer Rede, in der er sich bei allen Gästen für ihr Kommen bedankte und die Bedeutung des Feiertages für Polen erläuterte: „Der 3. Mai steht für die erste Verfassung Europas, die auf das Fortbestehen der polnischen Republik und ihre Festigung abzielte. Sie garantierte darüber hinaus Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und Freiheit, die in dem Europa von damals noch unbekannt waren.“ Der Botschafter betonte, dass es Polen aus ebendiesem Grund schwerfalle, die u.a. durch die Europäische Union formulierten Vorwürfe anzuerkennen, die gegenwärtige polnische Regierung würde die oben genannten Werte verletzen. Er hob hervor, dass die Regierung nicht allein an die Verfassung von 1791 anknüpfe, sondern sich auch „bemühe, die Botschaft und das Erbe der Solidarność-Bewegung zu erneuern und die von ihr in Gang gesetzte Revolution abschließend fortzusetzen“. Im weiteren Teil seiner Rede machte Botschafter Przyłębski darauf aufmerksam, dass die Stimme Polens als Vertreter neuer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihr eigenes Fortbestehen wesentlich mitbeeinflusse. Deutschland sei und bleibe, unterstrich er, der wichtigste Partner Polens, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Wirtschafts-und der Sicherheitspolitik. Abschließend lud der Botschafter alle Anwesenden zu einem Konzert ein, der anlässlich des 100. Jahrestages der Wiedererlangung der Unabhängigkeit durch Polen am 23. Oktober 2018 in Berlin stattfinden wird.

 

Das gemeinsame feierliche Begehen des Jahrestages der Verfassung vom 3. Mai in der Botschaft der Republik Polen bot außerdem eine sehr gute Gelegenheit zum Austausch von Meinungen und Ansichten sowie zu vielen interessanten Gesprächen mit deutschen Partnern und geladenen Gästen über die aktuelle Lage Polens und Europas, über polnisch-deutsche Beziehungen und Projekte oder über die bevorstehenden Feierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Wiedererlangung der Unabhängigkeit durch Polen.

 

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