Erklärung des polnischen Außenministeriums über die Justizreform in Polen

Seit vielen Monaten ist in Polen ein Prozess der Reformierung von Justiz und Gerichtswesen im Gange. Auf der Grundlage eines demokratischen Mandats und der Umsetzung des Wahlprogramms versucht die polnische Regierung, nach jahrelangen Versäumnissen und Unterlassungen ihrer Vorgänger die Justiz zu reformieren.
 

Die Regierung bemüht sich, die Reformen im Einklang mit den europäischen Standards unter Nutzung der Erfahrungen und Lösungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebräuchlich sind, und unter Beibehaltung der Idee der Gewaltenteilung zu implementieren.

 

Zu unserem Bedauern stellen wir fest, dass die von der Gesellschaft erwarteten Reformanstrengungen der Regierung von der Opposition im In- und im Ausland für den aktuellen politischen Kampf ausgenutzt werden. Mit Sorge stellen wir auch Versuche der Einmischung von außen in den laufenden Gesetzgebungsprozess fest.In einem derartigen Kontext sehen wir die jüngste Reaktion des stellvertretenden Präsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans. Dies ist eine unbegründete und ungerechtfertigte Maßnahme, da der Prozess der Reformierung der polnischen Justiz gerade erst begonnen hat. Es ist eine verfrühte Maßnahme. Für eine „persönliche Mission“ des stellvertretenden Präsidenten der Kommission ist hier nicht der Ort.

 

Seit vielen Monaten führt Polen einen Dialog mit internationalen Institutionen und erläutert geduldig den Prozess der Reformen der Justiz. Unter anderem hat während der Sitzungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten ein designierter Regierungsvertreter, Staatssekretär Konrad Szymański, die Behauptungen des stellvertretenden Präsidenten der Kommission zurückgewiesen. Wir teilen die Auffassung nicht, dass dies eine unangemessene Ebene des Dialogs ist. Je nach Fortschritt des Gesetzgebungsprozesses ist Polen bereit, weitere Auskünfte über die Umsetzung der Justizreformen zu erteilen. Polen ist bereit, einen Dialog mit der Europäischen Kommission unter Achtung der Grundsätze der Souveränität der Mitgliedstaaten der Union zu führen. Die Angabe vonseiten der Kommission, mit wem aus der Regierung sie sprechen will, und die Setzung ultimativer Fristen für die Anhörung von Verfassungsministern in Brüssel sind für den Dialog nicht dienlich. Wir bekräftigen unsere früheren Bekundungen der Bereitschaft, die Vertreter der Europäischen Kommission mit allen Aspekten des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Justiz vertraut zu machen.

 

Büro des Pressesprechers
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

 

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