Diskussion über den Verfassungsgerichtshof

Auf Initiative von Botschafter Andrzej Przyłębski und Kreisen der Polonia fand am Sonntag, den 30. Oktober, in Berlin eine Debatte zu den Diskussionen um den Verfassungsgerichtshof statt, an der die namhaften polnischen Verfassungsrechtler Prof. Lech Morawski und Prof. Bogusław Banaszak teilnahmen.

 

Die Referenten machten die Genese der Verfassungsgerichtskrise in Polen deutlich. Prof. Bogusław Banaszak präsentierte in einer ausführlichen Argumentation eine Analyse der Verfassungsbestimmungen und –traditionen, in der er hervorhob, dass die Überprüfung der Wahl von Richtern des Verfassungsgerichtshofes dem Sejm obliege. Also könne der Sejm die Wahl von Richtern durch das Parlament der vorausgegangenen Legislaturperiode für regelwidrig befinden. Prof. Lech Morawski analysierte die Frage der Wahl der Richter und der Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofes aus rechtsphilosophischer Sicht. Bei Würdigung der Leistungen des deutschen Konstitutionalismus machte er auf unberechtigte und unbegründete Einmischungsversuche vonseiten vieler Kreise in Deutschland, wie auch europäischer Einrichtungen aufmerksam. Er verwies auf die Vielfalt der Rechtstraditionen in Europa und betonte, dass die polnische Verfassungstradition, angefangen von der 3. Mai-Verfassung, stark vom Geist des Republikanismus durchdrungen sei. Hingewiesen wurde auch auf die von deutschen Medien verbreitete parteiische und nicht objektive Darstellung der Verfassungsgerichtskrise.

 

Im Rahmen des Treffens fand eine Diskussion mit dem Publikum statt. Unter den Gästen waren u.a. Professoren für Verfassungsrecht aus Berlin und Frankfurt an der Oder sowie Vertreter deutscher und polnischer Medien.


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