Gedenkausstellung im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten „Vertragsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen“

Anlässlich eines Besuchs des deutschen Außenministers Frank-Walter Steinmeier in Polen und im Zusammenhang mit dem im Juni anstehenden 25. Jahrestag des Abschlusses des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft wurde im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Gedenkausstellung „Vertragsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen“ vorbereitet.
 

Im Gebäude des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten werden die originalen bilateralen Abkommen präsentiert, die die Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Kontakte zwischen Deutschland und Polen illustrieren. Unter den ausgestellten Verträgen befinden sich u. a.: der Vertrag über die Regelung der Grenzverhältnisse vom 27. Januar 1926, der Handelsvertrag vom 4. November 1935, das Abkommen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze vom 6. Juli 1950, der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen,Warschau 1970, der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze an der Oder und Lausitzer Neiße vom 14. November 1990 und der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991. Ergänzt wird die Ausstellung von Fotos und ausgewählten Publikationen - Sammlungen von Dokumenten und Monographien, die in Polen herausgegeben wurden und verschiedene Bereiche der deutsch-polnischen Beziehungen behandeln.

 

Die Frage der Grenze und der gegenseitigen Beziehungen nach der Vereinigung Deutschlands war ein Element der bilateralen deutsch-polnischen Gespräche, in deren Ergebnis am 14. November 1990 der deutsch-polnischen Grenzvertrag über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag regelte nicht die bilateralen Beziehungen in ihrer Gesamtheit, daher kamen beide Länder darüber ein, am 17. Juni 1991 den Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zu schließen. Außer Grenzfragen regelte er auch Belange der nationalen Minderheiten sowie Fragen der kulturellen Zusammenarbeit und des Jugendaustauschs, und er betonte die Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen für die Einheit Europas. Damit wurde der Vertrag zum Fundament der deutsch-polnischen Beziehungen. In diesem Jahr begehen wir den 25. Jahrestag seiner Unterzeichnung.

 

Büro des Pressesprechers

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

 

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